Rechtliche Hinweise zur Datenerhebung

Zusammenfassung

Diese Website zeigt aggregierte Statistiken zu Gebrauchtwagenpreisen. Die zugrunde liegenden Daten werden aus öffentlich zugänglichen Quellen manuell erfasst und zu Statistiken verarbeitet.

Rechtliche Grundlagen

Was wir tun

  • Datenerfassung: Wir erfassen Preise, Baujahre und Kilometerstände von öffentlich zugänglichen Fahrzeuganzeigen
  • Aggregation: Die Rohdaten werden zu Statistiken verarbeitet (Durchschnittspreise, Preisspannen, Trends)
  • Veröffentlichung: Wir veröffentlichen ausschließlich aggregierte Statistiken, keine Einzelanzeigen

Was wir NICHT tun

  • Keine Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
  • Keine Veröffentlichung von Einzelanzeigen oder Rohdaten
  • Keine Verarbeitung personenbezogener Daten (Namen, Telefonnummern, Adressen)
  • Kein automatisiertes Scraping oder Einsatz von Bots

Rechtliche Einschätzung

Urheberrecht

Reine Faktendaten wie Preise, Baujahre und Kilometerstände sind nicht urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht schützt kreative Werke, nicht bloße Informationen.

Datenbankschutz (§§ 87a ff. UrhG)

Der sui-generis-Datenbankschutz schützt Datenbanken, in die eine wesentliche Investition getätigt wurde. Nach der BGH-Rechtsprechung ist jedoch:

  • Die Entnahme einzelner Datenpunkte zulässig
  • Die Transformation zu eigenständigen Statistiken eine eigene Leistung
  • Ein Verstoß gegen AGB allein nicht wettbewerbswidrig

Relevante BGH-Entscheidung: Im Urteil "Automobil-Onlinebörse" (BGH, 22.06.2011, I ZR 159/10) entschied der BGH, dass die bloße Abfrage von Daten aus Autobörsen nicht das Recht des Datenbankherstellers verletzt, solange keine "wesentlichen Teile" der Datenbank kopiert werden.

Datenschutz (DSGVO)

Da wir keine personenbezogenen Daten verarbeiten (nur Sachdaten zu Fahrzeugen), ist die DSGVO auf unsere Datenerhebung nicht anwendbar.

Wettbewerbsrecht (UWG)

Nach der BGH-Rechtsprechung (I ZR 224/12 - Flugvermittlung) ist das Auslesen öffentlich zugänglicher Daten für Vergleichszwecke grundsätzlich zulässig, solange:

  • Keine technischen Schutzmaßnahmen umgangen werden
  • Die Daten transformiert und nicht 1:1 übernommen werden
  • Der Dienst der Verbrauchertransparenz dient

Quellen und weiterführende Informationen

  • BGH, Urteil vom 22.06.2011, I ZR 159/10 (Automobil-Onlinebörse)
  • BGH, Urteil vom 30.04.2014, I ZR 224/12 (Flugvermittlung im Internet)
  • §§ 87a ff. UrhG (Datenbankschutz)
  • Art. 7 der EU-Datenbankrichtlinie 96/9/EG

Stand: Januar 2026